SPD Oberndorf

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Witkowski: „CDU und Grüne stimmen für die Schließung unserer Notfallpraxis – das ist ein Armutszeugnis “

Mirko Witkowski

Nach Abstimmung im Landtag: Witkowski kämpft mit seinem SPD-Kreisverband Rottweil weiter für den Erhalt der Notfallpraxen

„Ich bin entsetzt“, kommentiert SPD-Kreisvorsitzender Mirko Witkowski das Abstimmungsverhalten von CDU und Grünen an diesem Dienstag im baden-württembergischen Landtag. Diese hatten sich der Forderung der SPD-Landtagsfraktion, die Schließung der Notfallpraxen auszusetzen, nicht angeschlossen und mit „Nein“ gestimmt, einige hatten sich enthalten.

 

1334 Unterschriften für den Erhalt der Notfallpraxen

Am SPD-Infostand auf dem Schuhmarktplatz in Oberndorf wurden Unterschriften für den Erhalt der Notfallpraxen gesammelt.

Während im politischen Berlin die Ampelregierung auseinanderbrach, ging der Einsatz des SPD-Kreisverbands Rottweil und des SPD-Ortsvereins Oberndorf für den Erhalt der Notfallpraxis in Oberndorf unermüdlich weiter. Innerhalb kürzester Zeit gelang es, 1334 Unterschriften aus dem ganzen Kreisgebiet zu sammeln. Diese Unterschriften wurden vom Kreisvorsitzenden Mirko Witkowski an die SPD-Landtagsfraktion übergeben.

 

Tierschutz ist dem SPD-Landtagskandidaten wicht

Mit Jonas Weber MdL fand ein Treffen zum Thema Tierschutz statt. Torsten Stumpf ist selbst Mitglied im örtlichen Geflügelzüchterverein. Baden-Württemberg ist Schlusslicht beim Thema Tierschutz, nicht weil hier lauter schlechte Betriebe wären! Es sind immer nur einzelne Betriebe, die geschlossen werden müssen. Oft geht es dabei auch um persönliche Probleme der Betreiber.   

 

Endlich auch in Baden Württemberg, seit dem 1.Juli gibt es Bildungsurlaub.

Aktuelles:
Bildungszeitsgesetz ist beschlossen

Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein “Bildungszeitgesetz” beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz.

Seit dem 25. Mai nimmt das Bezirkspräsidium Karlsruhe - die für die Bildungszeit zuständige Stelle - Anträge von Bildungseinrichtungen entgegen. Mit den ersten als Bildungszeit anerkannten Seminaren ist also bald zu rechnen

Beginn:

Bildungszeit kann ab dem 1. Juli 2015 genommen werden.

Umfang:

Bis 5 Tage pro Jahr, keine Übertragbarkeit auf Folgejahre, Anspruch nach 12 Monaten

Berechtigte:

Neben Angestellten und Arbeitern sind auch Auszubildende, sowie – anders als in den anderen Ländern - auch Landes- und Kommunalbeamte berechtigt, Bildungsurlaub zu beanspruchen.

Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch.

Außerdem sind Schutzklauseln für Kleinstbetriebe sowie im Falle von "Überlastung" des Unternehmens vorgesehen.

Veranstalter:

Ähnlich wie in NRW wird es keine Anerkennung einzelner Seminare geben. Voraussetzung für die Anerkennung sind ein anerkanntes Qualitätssiegel / Qualitätsmangagementverfahren und das Bestehen der Bildungseinrichtung seit 2 Jahren. Die nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen stehen in der Verantwortung dafür, dass ihre "Bildungszeit"-Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Tipps & Hinweise

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg auf - www.Bildungszeitgesetz.de
Informationsseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Anerkannte Seminare

In Baden-Württemberg anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen - noch keine Seminare

Zur Weiterbildungsdatenbank des Landes Baden-Württemberg (Suchmaske)

Rechtsgrundlagen für Baden-Württemberg

Bildungszeit-Gesetz Baden-Württemberg (BzG BW), Fassung vom 11. März 2015

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12
Tel.:  0721 926-2055
FAX 0721 93340212

E-Mail