SPD Oberndorf

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Endlich auch in Baden Württemberg, seit dem 1.Juli gibt es Bildungsurlaub.

Veröffentlicht am 01.07.2015 in Landespolitik

Aktuelles:
Bildungszeitsgesetz ist beschlossen

Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein “Bildungszeitgesetz” beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz.

Seit dem 25. Mai nimmt das Bezirkspräsidium Karlsruhe - die für die Bildungszeit zuständige Stelle - Anträge von Bildungseinrichtungen entgegen. Mit den ersten als Bildungszeit anerkannten Seminaren ist also bald zu rechnen

Beginn:

Bildungszeit kann ab dem 1. Juli 2015 genommen werden.

Umfang:

Bis 5 Tage pro Jahr, keine Übertragbarkeit auf Folgejahre, Anspruch nach 12 Monaten

Berechtigte:

Neben Angestellten und Arbeitern sind auch Auszubildende, sowie – anders als in den anderen Ländern - auch Landes- und Kommunalbeamte berechtigt, Bildungsurlaub zu beanspruchen.

Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch.

Außerdem sind Schutzklauseln für Kleinstbetriebe sowie im Falle von "Überlastung" des Unternehmens vorgesehen.

Veranstalter:

Ähnlich wie in NRW wird es keine Anerkennung einzelner Seminare geben. Voraussetzung für die Anerkennung sind ein anerkanntes Qualitätssiegel / Qualitätsmangagementverfahren und das Bestehen der Bildungseinrichtung seit 2 Jahren. Die nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen stehen in der Verantwortung dafür, dass ihre "Bildungszeit"-Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Tipps & Hinweise

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg auf - www.Bildungszeitgesetz.de
Informationsseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Anerkannte Seminare

In Baden-Württemberg anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen - noch keine Seminare

Zur Weiterbildungsdatenbank des Landes Baden-Württemberg (Suchmaske)

Rechtsgrundlagen für Baden-Württemberg

Bildungszeit-Gesetz Baden-Württemberg (BzG BW), Fassung vom 11. März 2015

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12
Tel.:  0721 926-2055
FAX 0721 93340212

E-Mail