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Aktuelles:
Bildungszeitsgesetz ist beschlossen
Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein “Bildungszeitgesetz” beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz.
Seit dem 25. Mai nimmt das Bezirkspräsidium Karlsruhe - die für die Bildungszeit zuständige Stelle - Anträge von Bildungseinrichtungen entgegen. Mit den ersten als Bildungszeit anerkannten Seminaren ist also bald zu rechnen
Beginn:
Bildungszeit kann ab dem 1. Juli 2015 genommen werden.
Umfang:
Bis 5 Tage pro Jahr, keine Übertragbarkeit auf Folgejahre, Anspruch nach 12 Monaten
Berechtigte:
Neben Angestellten und Arbeitern sind auch Auszubildende, sowie – anders als in den anderen Ländern - auch Landes- und Kommunalbeamte berechtigt, Bildungsurlaub zu beanspruchen.
Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch.
Außerdem sind Schutzklauseln für Kleinstbetriebe sowie im Falle von "Überlastung" des Unternehmens vorgesehen.
Veranstalter:
Ähnlich wie in NRW wird es keine Anerkennung einzelner Seminare geben. Voraussetzung für die Anerkennung sind ein anerkanntes Qualitätssiegel / Qualitätsmangagementverfahren und das Bestehen der Bildungseinrichtung seit 2 Jahren. Die nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen stehen in der Verantwortung dafür, dass ihre "Bildungszeit"-Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg auf - www.Bildungszeitgesetz.de
Informationsseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Anerkannte Seminare
In Baden-Württemberg anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen - noch keine Seminare
Zur Weiterbildungsdatenbank des Landes Baden-Württemberg (Suchmaske)
Rechtsgrundlagen für Baden-Württemberg
Bildungszeit-Gesetz Baden-Württemberg (BzG BW), Fassung vom 11. März 2015
Zuständige Behörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
Tel.: 0721 926-2055
FAX 0721 93340212
Oberndorf. Es war ein würdiger Ersatz für das "Bolzplatzfest", das der SPD-Ortsverein am Samstagnachmittag auf die Beine stellte. Bei herrlichem Festwetter strömten die Besucher zur Grundschule auf dem Lindenhof, wo die Genossen beim Frühlingsfest nicht nur für Speis und Trank, sondern auch den ganzen Nachmittag über für Unterhaltung und Kurzweil sorgten.
Neben Speisen vom Grill gab es selbstverständlich Kaffee und Kuchen, und die zahlreichen Gäste fühlten sich offensichtlich wohl. Anna und Markus Riedl sangen live zur Gitarre und unterhielten die Gäste mit Folk-, Pop- und Country-Songs.
Das Glücksrad drehte sich den ganzen Nachmittag und brachte vielen den ersehnten Gewinn. Während sich die Erwachsenen bei Musik und Köstlichkeiten für den Gaumen prächtig unterhielten, standen die Kinder mehr auf die Attraktion des Nachmittags. Die Pferdekutsche drehte viele Runden auf dem Lindenhof, bis alle Kinder in den Genuss einer Fahrt gekommen waren.
Eines allerdings war offiziell nicht eingeplant: Die Schantlekapelle vom Lindenhof tauchte auf und spielte dem SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Manfred Schwanzer ein Geburtstagsständchen. Dabei zeigte sich, dass der SPD-Chef durchaus auch musikalische Ambitionen hat: Die Triangel fand an diesem Nachmittag unter großem Beifall der Besucher ihren Meister.
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