SPD Oberndorf

SPD Oberndorf

Antrag an den Landesparteitag

Veröffentlicht am 17.09.2016 in Aktuelles

Am 29.08.2016 , traf sich der SPD Ortsvereinsvorstand um einen Antrag an den Ladesparteitag zu formulieren und zu verfassen.

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Ortsverein Oberndorf am Neckar

 

Antrag an den SPD-Landesparteitag am 22. Oktober 2016:

 

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen: der SPD-Landesvorstand setzt eine Kommission ein aus Vertretern des Landesvorstands, der Landesgruppe, der Landtagsfraktion, den Arbeitsgemeinschaften, Vertretern der Gewerkschaften sowie der

Sozialverbände bestehen, mit dem ein sozialpolitisches Programm zu erarbeiten, um der früheren Kernkompetenz der Partei – die soziale Gerechtigkeit – wieder den Stellenwert zu geben, der die SPD, neben der Friedenspolitik von Willy Brandt zur führenden politischen Kraft von 1969 in der Bundesrepublik Deutschland machte.

Vor diesem Hintergrund stellt der SPD Landesparteitag folgenden Kernforderungen zur Bundestagswahl 2017 auf, die der SPD-Landesvorstand nach Vorarbeit dieser Kommission noch rechtzeitig zum Wahlprogramm der Bundespartei zur Bundestagswahl einbringt.

Stärkung des Sozialstaats – den Sozialabbau stoppen

Die Armut ist wirksam zu bekämpfen. Einkommen und Vermögen in Deutschland sind mit dem Ziel umzuverteilen, die vorhandene Ungleichheit ist zu beseitigen. Alle Steuerpflichtigen sind – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben einzubinden. Dazu gehört die Anhebung des Spitzensteuersatzes, eine gerechte Vermögens- und Erbschaftssteuer. Steuerflucht ist wirksamer zu bekämpfen. DMit diesen Maßnahmen  können die öffentlichen Haushalte finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben erfüllen besser können.

Die Höhe der Hartz IV-Regelsätze ist neu zu bestimmen. Volljährigen Menschen mit Behinderung über 25 Jahren ist der volle Regelsatz - und nicht nur ein anteiliger Beitrag - zu gewähren.

Um die Legitimität der gesetzlichen Rentenversicherung auf Dauer zu erhalten, muss das Leistungsniveau stabilisiert werden. Hierzu bedarf es vor allem eine Rückkehr zu lohnorientierten Rentenanpassungen. Ziel muss sein, dass die Alters- und Erwerbsminderungsrente Lohnersatzleistung nach einem Erwerbsleben im Sinne einer Einkommenssicherung garantiert und mehr ist, als eine Existenzsicherung schon jetzt vorhandene und vor allem in der Zukunft drohende Altersarmut bedingt          durch die millionenfache Zahl prekärer

 Beschäftigung wie z.B. Zeitarbeitsverträge, Teilzeit, Mini- und Ein-Euro-Jobs, Solo-Selbständige, ist durch einen verbesserten Aufbau von Rentenansprüchen  (z. B. dass Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder als Beitragszeiten so bewertet werden wie vor der AGENDA 2010) und durch Rentenfreibeträge in der Grundsicherung zu begegnen. Das Standartrentenniveau (45 Beitragsjahre) ist schrittweise auf ein Rentenniveau von mehr als fünfzig Prozent netto vor Steuern anzuheben. 

Das und nicht das medienpolitische ausspielen von Jung gegen Alt schafft Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt insbesondere für die junge Generation.

Menschen mit Behinderung

Für inklusive Bildung bedarf es bundesweit verbindlicher Qualitätsmaßstäbe, systematischer Umsetzungsprozesse, breiter Fortbildungsangebote und Barrierefreiheit. Hierfür ist ausreichend Geld in Bund und Länder bereitzustellen und das strikte Kooperationsverbot zu lockern.

Die Eingliederungshilfe ist so weiterzuentwickeln, dass individuell bedarfsdeckende Leistungen gewährt und mehr Teilhabe möglich werden. Angebote der Werkstätten dürfen nicht ausgehöhlt werden, jedoch sind Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und finanziell abzusichern.

Menschen mit Behinderung brauchen am Arbeitsmarkt endlich gleiche Teilhabechancen. Dafür muss für Arbeitgeber die Beschäftigungspflichtquote auf 6 Prozent erhöht, ihre Umsetzung eingefordert und arbeitsmarktpolitisch unterstützt werden.

Besseren Beschäftigtenschutz und soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Auf dem Arbeitsmarkt muss die Regulierung zum besseren Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitslosen wiederhergestellt werden. Schrittweise sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse wieder in Normalarbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Befristete Beschäftigung, Leiharbeit und Werkverträge sind gesetzlich stark einzugrenzen, Minijobs sind abzuschaffen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse müssen die Regel werden und sind auszubauen..

Bei Erwerbslosigkeit muss die Arbeitslosenversicherung wieder vorrangige Sicherheit bieten. Dazu ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I zu verlängern. Im Rahmen einer Generalrevision muss „Hartz IV“ überwunden werden. Insbesondere die Zumutbarkeitsbestimmungen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme und die Höhe der Regelsätze sind neu zu regeln. Für Langzeitarbeitslose ist das Arbeitslosengeld II zu reformieren und die Arbeitslosenhilfe wieder einzuführen. 

Gleichstellung von Frauen und Männer konsequent verwirklichen

Für ein ausreichendes Einkommen von Frauen sind gesetzliche Voraussetzungen verbindlich einzuführen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleiche und gerechte Entlohnung und Aufstiegschancen, gerechte soziale Absicherung. Das erbringt für die Frauen im Alter eine bedarfsgerechte, lebensstandartsicherende Rente.

Das Betreuungsgeld verstellt besonders Kindern aus finanziell benachteiligten Familien den Weg zu mehr Chancengleichheit. Um frühkindliche Bildung und Sprachförderung zu stärken, sind  stattdessen Krippen und Kitas bedarfsgerecht weiter auszubauen.

Behinderte Frauen sind in Bezug auf ihre Teilhabe an der Erwerbstätigkeit doppelt diskriminiert. Der  Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung ist dadurch zu verbessern, dass verbindliche gesetzliche und administrative Regelung zur Mindestbeschäftigung erlassen werden.

Bessere soziale Absicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

Noch nie hatten Rentnerinnen und Rentner so hohe Kaufkraftverluste zu verzeichnen wie in den letzten Jahren. Um die Legitimität der Rentenversicherung auf Dauer zu erhalten, muss das Leistungsniveau stabilisiert werden. Hierzu bedarf es vor allem einer Rückkehr zu lohnbezogenen Rentenanpassungen.

Der Altersarmut muss durch einen verbesserten Aufbau von Rentenansprüchen (z. B. bei Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung), durch bessere Rentenleistungen -  und durch Rentenfreibeträge in der Grundsicherung begegnet werden. Die Rente mit 67 ist eine Rentenkürzung und sie muss abgeschafft werden.

Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente (Stand 31.12.2014 - alte Bundesländer) beträgt für Frauen 566 Euro/Monat und für Männer 1020 Euro. Selbst langjährige Versicherte mit mind. 35 Beitragsjahren kommen gerade auf 620 EURO (Frauen) und 1182 Euro/Männer. Die sog. Standardrente (Voraussetzung 45 Jahre lang stets ein Bezug des Durchschnittsentgelts in Höhe aller Versicherten) beträgt 1314 EURO /Monat brutto (alte Bundesländer - Stand: 01.07.2015). Wenn das Rentenniveau wie gesetzlich geplant von 48,1 % netto vor Steuern (Datenstand:  Sept. 2015) auf 43 % in 2030 sinkt, ist für viele künftige RentnerInnen,  insbesondere auf Grund von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung Altersarmut vorprogrammiert.

Erwerbsminderungsrente: Damit erwerbsgeminderte Menschen ausreichend abgesichert sind, müssen insbesondere die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abgeschafft werden.

Gesetzliche Krankenversicherung zur Bürgerversicherung weiterentwickeln

Die SPD setzt sich mit allem Nachdruck für ein einheitliches - nicht Einheitskasse - Krankenversicherungspflichtsystem für alle, auf Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ein, welches eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherstellt. Damit wird die Finanzierungsbasis gestärkt und das System gerechter gemacht und das antiquierte nebeneinander von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen wird beendet. Der Leistungskatalog muss das medizinisch notwendige in vollem Umfang solidarisch absichern. Die einseitigen Belastungen der Versicherten (Sonderbeitrag, Zuzahlungen) sind abzuschaffen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind keine Unternehmen, sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften. Um die solidarische Krankenversicherung als leistungsstarkes, soziales Sicherungssystem zu bewahren, darf das zivilrechtliche Wettbewerbsrecht nicht auf die Krankenkassen angewandt werden. 

Gesetzliche Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung weiterentwickeln

Viele Menschen wollen im ihrem häuslichen Umfeld unter Wahrung von Privatheit und Selbstbestimmung gepflegt werden. Aus diesem Grund und zur bedarfsgerechten Hilfe ist die häusliche Pflege durch professionelle, qualitätsgesicherte Pflegefachkräfte weiter zu stärken. Neben dem flächendeckenden Aufbau eines trägerunabhängigen umfassenden professionellen Pflegeangebots ist die finanzielle Gleichbehandlung der ambulant-häuslichen Pflegte mit der stationären Pflege zu erreichen. Dazu sind die ambulanten Sachleistungsbeträge schrittweise auf das Niveau der Leistungen bei stationärer Pflege anzuheben. Die professionellen Hilfen sind, wo immer möglich, im Sachleistungsprinzip zu gewähren.

Um alle gerecht in die Finanzierung des Pflegesystems einzubeziehen und finanzielle Mittel für Leistungsverbesserungen zur Verfügung zu haben, muss das antiquierte Nebeneinander von gesetzlicher (sozialer) – und privater Pflegeversicherung  überwunden und zu einer Pflege-Bürgerversicherung weiterentwickelt werden.

Die EU ist sozial zu gestalten

Wenn die EU eine Wertegemeinschaft sein soll, dann muss sie mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Zwar liegt die Kernkompetenz in der Sozialpolitik bei den Mitgliedsstaaten, diese Verantwortung muss auch wahrgenommen werden. Deshalb fordert die SPD von der Bundesregierung mehr EU-Einsatz für starke soziale nationale Sicherungssysteme. Denn nur sozial gerechte Mitgliedsstaaten garantieren eine stabile EU. Die Brexit Abstimmung in Großbritannien war eine deutliche Warnung an die anderen EU-Staaten. Dies kann sich auch in andern Ländern der EU wiederholen, wenn Menschen Ängste um ihre Zukunft und Existenz haben und dies von Populisten genutzt wird.

Trotz aller historisch gewachsenen Unterschiede zwischen nationalen Systemen, lassen sich in anderen Staaten gemachte Erfahrungen wo notwendig für eigene Reformen sinnvoll nutzen. Bei eigenen Gesetzgebungsvorhaben sind deshalb die Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen.

Die mittlerweile fast ein Jahrzehnt dauernde Finanzkrise die vor allem durch die  Spekulationspolitik der Banken ausgelöst wurde zeigt, dass die einseitige  Austeritätspolitik, wie sie von der Bundesregierung in der EU durchgesetzt wurde, für die Krise nicht ausreicht sondern die EU in die Sackgasse geführt hat. Das einseitiges Spardiktat für Viele und die ebenso einseitige führt nicht aus der Krise, sondern verschlimmert allenfalls die Situation. Der Kampf gegen Armut, die Stärkung der nationalen sozialen Sicherungssysteme, eine gerechte Bildungs- und Teilhabepolitik und die Erhöhung der Lebensstandards für Alle müssen im Fokus der deutschen und insbesondere der sozialdemokratischen Europapolitik stehen.           

Begründung: Solidarität und soziale Gerechtigkeit müssen wieder in den politischen Mittelpunkt der politischen Forderungen und des Handelns von Staat und Gesellschaft gerückt werden. Die Wirtschaft hat den Menschen zu dienen und damit dem Gemeinwohl und nicht umgekehrt. Dazu ist ein politischer Kurs notwendig, der das Soziale mit dem Ökonomischen verbindet und beim Thema soziale Gerechtigkeit die SPD das Vertrauen erhält.

Das Wahlergebnisses der Landtagswahl vom 13.März 2016 macht deutlich welch gravierenden Vertrauensverlust die SPD erlitten hat. Die Analyse verdeutlicht  welch großen Vertrauensverlust die Landespartei insbesondere bei der eigentlichen Kernwählerschaft, den Arbeitern und Angestellten, mit einem minus elf Prozent, bei Beamten mit dreizehn, bei Rentnern mit zehn und Arbeitslosen mit sechs Prozent erlitten hat. In allen Altersgruppen gab es ein Minus: zwischen neun und zwölf Prozent. Besonders schwer wiegend ist  der Vertrauensverlust in der – früheren – Kernkompetenz der SPD zur Frage der sozialen Gerechtigkeit: ein von minus  fünfzehn Prozent  von 49 auf 34 %. (Quelle: infratest dimap).

Da die öffentlichen sozialen Sicherungssysteme ganz entscheidend zum sozialen Frieden beitragen, sind diese zu stärken. Die Herausforderungen die im Zuge der deutschen Einheit zur sozialen Absicherung zu bewältigen waren und das hat sich auch  erneut bei der durch Banken ausgelösten weltweiten Spekulations- und Finanzkrise gezeigt, hat die Leistungsstärke unserer umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme und deren eindeutige Überlegenheit gegenüber den Kapitaldeckungssystemen erneut gezeigt. Gleichwohl stehen gewaltigen finanzielle Risiken vor uns die es zu bewältigen gilt, welche die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Eurokrise übernommen hat. Dazu ist eine Politik notwendig, die einem freien Wettbewerb mit einseitiger Profitmaximierung eine klare Absage erteilt.

Die SPD Baden-Württemberg muss auch wieder einen stärkeren inhaltlichen Einfluss auf die politische Willensbildung und  Entscheidungen der Bundespartei gewinnen. Dafür stehen stellvertretend Namen von Genossinnen und Genossen wie Fritz Erler, Marta Schanzenbach, Erwin Schöttle, Carlo Schmid, Alex Möller, Erhard Eppler, Uli Lang, Herta Däubler-Gmelin, Dieter Spöri.

 

Erinnern wir uns der Worte von Willy Brandt: „ … wir haben allen Grund genau hinzuhören, wenn uns aus den Reihen der Getreuesten gesagt wird, sie möchten die sozialdemokratische Handschrift erkennen können. …“ (Bundesparteitag  19. April 1982).