SPD Oberndorf

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SPD beantragt Gestaltungssatzung

Veröffentlicht am 18.11.2018 in Allgemein

Das Vorhaben eines Investors, in der "Pfalz" einen Flachdach-Neubau zu verwirklichen, sorgt für Diskussionsstoff. Jetzt hat die SPD-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag auf eine Gestaltungssatzung gestellt.

An den Stammtischen – den virtuellen auf den sozialen Plattformen im Internet und den realen in den Wirtschaften – ist das Thema präsent. Einige Leserbriefe dazu haben wir in unserer Zeitung bereits veröffentlicht.

Zumindest öffentlich äußern sich zumeist Bürger, denen das Vorhaben nicht gefällt. Sie halten es an dieser Stelle für deplatziert. Ein Großteil der SPD-Fraktion hatte deshalb im September den städtischen Verkauf des Grundstücks in der Kameralstraße abgelehnt (wir berichteten). Mehrheitlich war er im Gremium dennoch beschlossen worden. In der Sitzung am Dienstag legte die SPD noch mal nach. Sie stellte den Antrag, umgehend einen fraktionsübergreifenden Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieser Beirat solle die Aufgabe haben, zur Vorlage im Gemeinderat eine Gestaltungs­satzung – einschließlich Geltungsbereich – zu erarbeiten. Interessierte Bürger sollen ihre Anregungen einbringen und an den Sitzungen teilnehmen können.

SPD-Fraktionssprecherin Ruth Hunds begründete, eine solche Gestaltungssatzung schaffe Klarheit für Investoren und Bauherren. Sie soll Grundlage für zukünftige Bebauung, Sanierung von Altbauten, Abriss und die Gestaltung von Stadtbereichen sein.

Zudem soll sie regeln, welche Gebäude erhaltenswert sind, beziehungsweise einen Stadtbild prägenden Charakter haben. Der Beirat diene auch dazu, die Bürgerschaft an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen, fügte Hunds an. Über den Antrag wird in einer der kommenden Ratssitzungen entschieden.

Schließlich wollte die Stadträtin von der Verwaltungsspitze wissen, ob der Beschluss zum Verkauf des Grundstücks bereits vollzogen sei, und ob man sich – angesichts der öffentlichen Diskussion – mit dem Investor erneut unterhalte. "So schnell vollziehen wir nicht", antwortete Bürgermeister Hermann Acker. Es sei geplant, mit Investor und Denkmalamt nochmals Kontakt aufzunehmen. Bisher, so ist zu hören, gibt es lediglich eine informelle Bauvoranfrage.

Wird ein Baugesuch eingereicht, ist dafür die Baurechtsbehörde zuständig. Von Gegnern des Vorhabens wird ins Feld geführt, der geplante Flachdachbau füge sich nicht in seine denkmalgeschütze Nachbarschaft in der "Pfalz" ein. Und ist der Denkmalschutz berührt, ist die untere Denkmalschutzbehörde für eine Genehmigung zu hören. Weil sich das Grundstück in städtischem Besitz befindet, darf dies nicht die Kommune eigene Behörde entscheiden. Das Landratsamt in Rottweil ist dann zuständig.

Corinna Kern vom dortigen Bau-, Naturschutz und Gewerbeaufsichtsamt erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, sie könne zu einem laufenden Verfahren keine Auskunft geben. Sollte es zu einem Bauantrag kommen, werde sie aber auf jeden Fall das Landesamt für Denkmalpflege hinzuziehen, um eine fachliche Stellungnahme zu erhalten, sagt sie.

 

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