SPD Oberndorf

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Einwurf SPD-Fraktion: Windkraft Hopfau

Veröffentlicht am 29.09.2017 in Aktuelles

 Einwurf SPD- Fraktion: Windkraft Hopfau

 

Dass Windmühlen ein gern genutzter Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sind, wissen wir nicht erst seit der Anekdote um Friedrich II. und den Müller von Sanssouci[1]. Allerdings: an dieser Legende stimmt nichts, aber auch gar nichts. Ebenso täte der Debatte um den gemeindlichen Einspruch gegen die Windenergieanlagen am Rande von Hopfau etwas mehr Realitätssinn gut.

 

Wie ist denn, bei genauer Betrachtung, die Lage? Erstens, es geht derzeit nicht darum, dass die dringend benötigte Windenergie angesichts des Widerstands windkraftbefürwortender (!) Trassengegner (!) im Süden der Republik selbst erzeugt werden muss. Und, zweitens, es geht auch nicht um ästhetische Empfindungen, die in den Windrädern eine Verunstaltung der Landschaft sehen.

 

Es geht nur noch um die Frage, wer von der "optisch bedrängenden Wirkung" im juristischen Sinne betroffen ist. Und da muss man zunächst einmal feststellen, dass wer sonst noch im Dorf gegen die Anlagen ist, aus rechtlicher Sicht keinen Grund hat, die Betreiber zu verklagen. Denn es bleiben ganze neun (9) Häuser, deren Lage zu Abwägungen Anlass bietet. Deren Lage: im Außenbereich. Gestritten wird darüber, wie hier der Begriff "verminderte Schutzwürdigkeit" ausgelegt werden soll. Gestritten wird auch, ob die Höhenlage der Windräder die bedrängende Wirkung verstärkt oder abschwächt. Gutachten und Gerichtsurteile kommen in beiden Fällen zu je völlig unterschiedlichen Einschätzungen und Urteilen. Auch das von der Stadtverwaltung eigens angeforderte Gutachten schwelgt in Konjunktiven, legt sich keineswegs fest - wenn man genau liest.

 

Letztlich ist nur klar, dass auf den Balkonen von sechs (6) Häusern unabwendbare Einschränkungen der Lebensqualität zu erwarten sind: Schattenwurf, Geräusche, optische Turbulenzen. Und da kommt man ja schon ins Grübeln: Sechs nur eingeschränkt (?) nutzbare Südbalkone verhindern die ökologisch sinnvolle Versorgung von über 1000 Haushalten mit sauberem Strom. Ist das noch verhältnismäßig? Wir meinen, nein. Wie sagt doch das Gesetz: Wenn das Gemeinwohl es erfordert, müssen Privatinteressen zurückstehen.

Klaus Schätzle

[1]Das Klappern und der Staub hätten den König gestört, aber er muss vor der Macht des Gesetzes kuschen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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