SPD Oberndorf

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Dr. Werner Klank wendet sich an Sozialministerin

Veröffentlicht am 08.03.2011 in Standpunkte

Dr. med. Werner Klank.

Schramberg. Der Beschluss des Kreistages, einen Vertrag mit Helios zu schließen, hat für den Raum Schramberg, die Gesundheitsversorgung und für 350 Beschäftigte schlimme Folgen. Der Arzt und Kreisrat Dr. med. Werner Klank wendet sich deshalb in einem Schreiben an die Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg. Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

am 28.2.2011 hat der Kreistag des Landkreises Rottweil beschlossen, den Geschäftsanteil der „Gesundheitszentren Landkreis Rottweil GmbH an Helios zu verkaufen und abzutreten“ Helios beabsichtigt, wie im Kaufangebot dargelegt, den Standort Schramberg spätestens bis zum 31.12.2011 zu schließen.

Aufgrund des Landeskrankenhausgesetzes von Baden-Württemberg gehe ich davon aus, dass das Land den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung hat. Ausgehend vom Krankenhausplan hat das Land dem Landkreis Rottweil einen Versorgungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung erteilt. In diesem Versorgungsauftrag sind die Plankrankenhäuser von Rottweil und Schramberg als bedarfsgerecht ausgewiesen.

Meiner Ansicht nach muss, wenn die Pläne von Helios umgesetzt werden sollen, das Land rechtswirksam feststellen, dass für das Schramberger Krankenhaus im Sinne der Krankenhausplanung kein Bedarf mehr besteht. Demzufolge müsste Helios einen Antrag beim Land stellen, das Krankenhaus Schramberg aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.

1. Trifft es zu, dass Helios nicht darüber entscheiden kann, ob ein Krankenhaus in Schramberg als ein bedarfsgerechtes Plankrankenhaus betrieben wird oder nicht?

2. Aus welchen Gründen ist das Plankrankenhaus Schramberg laut dem aktuellen Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg bedarfsgerecht?

3. Hat das Land im Vorfeld oder während der Ausschreibung dem Landkreis oder Helios mitgeteilt, oder zu erkennen gegeben, dass aus Sicht des Landes das Schramberger Krankenhaus in naher Zukunft nicht mehr bedarfsgerecht ist und eine Schließung zu begrüßen wäre?

4. Trifft es zu, dass aus Gründen der Sicherstellung der stationären Krankenversorgung, das Land - unabhängig vom Verkauf der Gesundheitszentren Rottweil an Helios - den Landkreis nach einer Bedarfsprüfung verpflichten könnte, im Raum Schramberg ein Plankrankenhaus vorzuhalten?

5. Könnte ein privater Krankenhausträger mit Aussicht auf Erfolg einen zulässigen Antrag beim Land stellen, der zum Ziel hat, in Schramberg weiterhin ein Plankrankenhaus zu betreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Klank
Kreisrat

 

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